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Hinweise zum Datenschutz Einverständniserklärung 

Die Durchführung der Projekte der vertieften Berufsorientierung wurde durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Das Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) wurde mit der konkreten Aufgabe betraut und hat die im Auftrag des LASV arbeitenden Integrationsfachdienste (im Folgenden IFD) beauftragt.

 

Der IFD wird vorliegend im Auftrag des Integrationsamtes des Landes Brandenburg tätig. Die Verantwortlichkeit für die Ausführung der Leistung verbleibt beim Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung, Lipezker Str. 45, Haus 5, 03048 Cottbus. Das Landesamt wird vertreten durch die Präsidentin, Frau Christina Schröter. 

 

Der IFD unterliegt - wie die Mitarbeitenden des Integrationsamtes - den Vorschriften der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) sowie des Sozialdatenschutzes nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs – Zehntes Buch – (SGB X). Danach besteht eine Schweigepflicht über alle bekanntwerdenden persönlichen und betrieblichen Verhältnisse. Der IFD muss dafür Sorge tragen, dass nur die erforderlichen Daten erhoben und gespeichert werden (Datensparsamkeit) und dass ein Verlust der Daten organisatorisch und technisch ausgeschlossen ist (Datensicherheit). Im Übrigen gelten die Vorschriften nach §§ 67 ff. SGB X. 

 

Für diese Einverständniserklärung und das Verfahren ist das Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) verantwortlich.

 

Die Angaben, die Sie

 

  • in diesem Formular sowie 

  • im Rahmen des weiteren Verfahrens 

 

gegenüber dem Integrationsfachdienst machen, brauchen wir, um eine Beteiligung des IFD bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von Projekten der vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind §§ 151 und 192 ff. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX). Nur mit den von Ihnen gemachten Angaben ist es dem IFD möglich, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern/Betreuer zu beraten, zu unterstützen und Hilfe zu leisten.

 

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, kann Sie der IFD im Verfahren nicht unterstützen.

 

Die von Ihnen gemachten Angaben speichern wir in elektronischer Form im Klientendokumentationssystem 3In. Das Integrationsamt im LASV hat für statistischen Zwecke Zugriff auf ausgewählte Daten. 

 

Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie benötigen. Die Daten werden daher fünf Jahre nach dem Zeitpunkt anonymisiert, zu dem die Unterstützung des IFD in diesem Verfahren endet.

 

 Sie haben folgende Rechte: 

 

  • Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten verlangen, die wir gespeichert haben.

  • Sie können von uns eine kostenlose Kopie dieser Daten verlangen.

  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.

  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind

  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte 

    insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

  • Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.

  • Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt aber nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig. 

 

 

Rechtliche Hinweise: 

Die Unterstützung durch den IFD ist eine persönliche Sozialleistung. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat die Pflicht, bei den erforderlichen Ermittlungen zur Leistungsbegründung und bei der Ausführung der Leistungen mitzuwirken (Mitwirkungspflicht). 

 

Mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten des LASV können Sie unmittelbar auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen: 

 

• per Post: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) Gabriele Jaron Lipezker Straße 45   03048 Cottbus 

• per Telefon: +49 355 2893 376 

• per E-Mail:

 

Bei Beschwerden können Sie sich auch an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden. 

 

• per Post: Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow 

• per Telefon: +49 33203 356-0 

• per Telefax: +49 33203 356-49 

• per E-Mail:

 

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns jederzeit zu widersprechen. 

 

Diese Informationen sind für Ihre Unterlagen bestimmt. Bitte schicken Sie dieses Hinweisblatt nicht an das LASV zurück.

 

Stand 02.11.2023