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                                            Kooperationsvereinbarung

zwischen

dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg,

vertreten durch die Ministerin, Frau Britta Ernst,

 

dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des

Landes Brandenburg, vertreten durch die Ministerin, Frau Ursula Nonnemacher,

dem Landesamt für Soziales und Versorgung,

vertreten durch die Präsidentin, Frau Liane Klocek

 

und

 

der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit,

vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung,

Frau Dr. Ramona Schröder

 

zur Verlängerung der gemeinsamen Umsetzung eines dreijährigen Berufsorientierungs-

verfahrens

 

für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler

                                                     mit Beginn der Schuljahre 202112022, 2022/2023 und 2023/2024                                                                                                        

 

Präambel

Seit Oktober 2011 wurde die Initiative Inklusion — Handlungsfeld Berufsorientierung — auf der Grundlage einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung umgesetzt. Ziel ist die Verstetigung eines Berufsorientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler.

Die im Schuljahr 2019/2020 und im Schuljahr 2020/2021 in das Verfahren aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der jeweiligen Verlängerungen der Kooperationsvereinbarung vom 30.11.2011 weiter unterstützt und begleitet,

1. Zielgruppe des Berufsorientierungsverfahrens

Der Personenkreis des Berufsorientierungsverfahrens umfasst schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler und Gleichgestellte (Fußnote 1) insbesondere Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen „Hören", „Sehen", „körperlich-motorische Entwicklung" und „geistige Entwicklung".

Erklärung Fußnote 1: Gemäß § 151 Abs. 4 SGB IX können Schülerinnen und Schüler, deren Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder bei denen ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist, an einem BO-Verfahren teilnehmen, wenn der Nachweis ihrer Behinderung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeiterbracht wird. Das Verfahren zur Gleichstellung ist zwischen der RD BB der BA und den Vertragsparteien abgestimmt.

2.  Ziel des Berufsorientierungsverfahrens 

ist eine Beschäftigung der Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach Beendigung der Schule.

• Bei Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „geistige Entwicklung" wird eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zur Aufnahme und Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen angestrebt.

• Bei Schülerinnen und Schülern mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen „Sehen", „Hören" oder „körperlich-motorische Entwicklung" sowie bei den Schülerinnen und Schülern mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die keinem der o.g. Förderbedarfe zugeordnet werden können, wird eine betriebliche Ausbildung angestrebt.

3. Konzeption/Ablaufplan eines Berufsorientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler

Für die Umsetzung eines Berufsorientierungsverfahrens wurde ein Ablaufplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „geistige Entwicklung", „Hören", „Sehen" und „körperlich-motorische Entwicklung" gemeinsam entwickelt. Der Ablaufplan ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (Anlage 1).

4. Beirat

Die Umsetzung des Berufsorientierungsverfahrens wird von einem Beirat, in dem jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Vertragsparteien mitarbeiten, begleitet. Der Beirat koordiniert und steuert einvernehmlich die notwendigen Aktivitäten zur Umsetzung dieser Vereinbarung.

Die Federführung obliegt dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport,

5. Umfang eines Berufsorientierungsverfahrens

Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung kann Schülerinnen und Schülern, die sich im Schuljahr

2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 drei Jahre vor Abgang befinden, die Aufnahme in ein dreijähriges Berufsorientierungsverfahren auf der Grundlage des abgestimmten Ablaufplanes (siehe Anlage 1) angeboten werden. In jedem Schuljahr können bis zu 250 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

6. Laufzeit

Der Jahrgang beginnt mit dem Schuljahr 2021/2022 und endet mit dem Schuljahr 2023/2024.

Der zweite Jahrgang beginnt mit dem Schuljahr 2022/2023 und endet mit dem Schuljahr 2024/2025,

Der letzte Jahrgang beginnt mit dem Schuljahres 2023/2024 und endet mit dem Schuljahr 2025/2026.

7. Absichtserklärung

Bis zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 wird durch die Kooperationspartner ein Kontingentsystem für

die Inanspruchnahme eines Integrationsfachdienstes für Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schüler im Berufsorientierungsverfahren entwickelt.

Die Kooperationspartner setzen sich dafür ein, dass die Kernelemente eines Berufsorientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler (vertiefte Potenzialanalyse, betriebliche Praktika und Berufswegekonferenzen) verstetigt werden.

8. Finanzierung

Die Finanzierung der Kosten für die Integrationsfachdienste erfolgt aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung. Die Durchführung einer vertieften Potenzialanalyse (vgl. Nr. 2 im Ablaufplan gemäß Anlage 1) wird im Rahmen der hierfür im Haushaltsplan veranschlagten Mittel mit einer Fallpauschale bezuschusst. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport überträgt die Mittel zur Bewirtschaftung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Die Fallpauschale beträgt im Schuljahr 2021/22 550 Euro, Die Fallpauschale wird im Schuljahr 2021/22 überprüft und für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 ggf. ange-

passt.

9. Berichtswesen

Berichte werden durch das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung jährlich zum 31. August mit Stichtag letzter Schultag eines Jahres auf der Grundlage der beigefügten Übersicht (Anlage 2) dem Beirat vorgelegt.

10.Kündigung

Diese Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres aus wichtigem Grund gekündigt werden.

11. Inkrafttreten

Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung für die Dauer der in Ziffer 6 bestimmten Laufzeit in Kraft.

 

 

Potsdam, den 2. Juni 2021

 

gezeichnet  Britta Ernst

Ministerin für Bildung, Jugend 

und Sport des Landes Brandenburg

 

 

Potsdam, den 7. Juni 2021

 

gezeichnet Ursula Nonnemacher

Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration, 

Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

 

 

Cottbus. den 16.Juni 2021

 

gezeichnet Liane Klocek

Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung

des Landes Brandenburg

 

 

Berlin, den 01. Juli 2021

 

gezeichnet Dr. Ramona Schröder

Vorsitzende der Geschäftsführung der 

Regionaldirektion Berlin-Brandenburg 

der Bundesagentur für Arbeit