Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen

 

Der IFD unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) sowie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, auch wenn sie (noch) keinen Schwerbehindertenausweis haben.


Wir beraten und begleiten Sie:

  • bei behinderungsbedingten Leistungsproblemen am Arbeitsplatz

  • bei Konflikten und Krisensituationen im Betrieb sowie bei Betriebsgesprächen

  • bei Umsetzung im Betrieb

  • beim Umgang mit Ämtern und Behörden

  • bei drohenden oder bereits laufenden Kündigungsverfahren

  • wir informieren zum Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen

  • zu Förderleistungen des Integrationsamtes

  • bei der Durchsetzung / Beantragung von Sozialleistungen z.B. Grad der Behinderung, Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit, Reha Verfahren usw.

  • bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, wenn eine Beauftragung durch den Rehabilitationsträger vorliegt


    Diese Aufgaben erfüllen alle unsere Beratungsstellen. Menschen mit Hörbehinderungen und Sehbehinderungen finden kompetente Ansprechpartner, die darüber hinaus spezialisiert sind und Sie entsprechend unterstützen können.

     

    Fachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen

  • berät Sie zu den oben genannten Themen

  • zu Ausstattung von behinderungsspezifischen, technischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz

  • zu Mobilität und Kommunikation für blinde und sehbehinderte Menschen

     

    Fachdienst für hörbehinderte Menschen:

  • berät schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen zu oben genannten Themen

  • zu Ausstattung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz

  • alle Mitarbeiter verfügen über Gebärdensprachkompetenz

 

       Beratung zur Hörbehindertentechnik:

  • für schwerhörige und gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit GdB 50 oder Gleichtellung
  • technische Lösungen finden, um die Kommunikation am Arbeitsplatz zu optomieren
  • technische Umsetzung am Arbeitsplatz, Antragstellung beim zuständigen Kostenträger
  • Beratung zum Beispiel zu Hörgeräteversorgung, Implantaten, technischem Zubehör, Raumakkustik/ Lärmschutz