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IFD-Standorte

Übersichtskarte: Standorte der Integrationsfachdienste

Der Integrationsfachdienst
im Auftrag
des Integrationsamtes
des Landes Brandenburg

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IFD/Hörbehinderte

Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörbehinderung

Unsere Angebote richten sich an:

  • Schwerhörige Menschen
  • Ertaubte Menschen
  • Gehörlose Menschen
  • Arbeitgeber
  • Betriebs-/Personalräte
  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Kolleginnen und Kollegen

Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes für Menschen mit Hörbehinderungen haben umfassende psychosoziale Kompetenzen. Die Beauftragung erfolgt durch die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt. Bei Bedarf nehmen wir auch Kontakt mit Behörden, Ämtern, Ärzten, Therapeuten und Rehabilitationseinrichtungen auf.

Alle Mitarbeiter verfügen über Gebärdensprachkompetenz und unterliegen der Schweigepflicht!

Unsere Angebote sind für Sie kostenfrei.